TSE - Technische Sicherheitseinrichtung

TSE

 #verpflichtend 

Die technische Sicherheitseinrichtung auf einen Blick

  • Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; §146 AO
  • alle elektronischen Kassensysteme müssen Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip speichern und jederzeit auslesbar sein
  • Manipulationsschutz; Kassendaten werden signiert und verschlüsselt
  • Anschluss per USB Port
  • verpflichtend ab 01.01.2020 (Ausführung muss bis 30.09.2020 erfolgen)
  • Siehe Anwendererlass Bundesfinanzministerium der Finanzen zu § 146a AO
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